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Aktuelles aus Bayern
Mindestausbildungsvergütung
Der Gesetzgeber hat eine Mindestausbildungsvergütung für alle Lehrverträge eingeführt, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Ausbildungsvergütungen müssen weiterhin angemessen sein. Die Angemessenheit orientiert sich wie bisher in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen. Neu: Es gibt eine Untergrenze.
Lehrvertrag Online der bayerischen Handwerkskammern
Schnell und bequem einen Lehrvertrag erstellen: Der neue Lehrvertrag Online bietet viele Vorteile für Handwerksbetriebe
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) dient als Ergänzung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse sind berufsspezifische, praktische Unterrichte, vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr.
Bildungszentren der bayerischen Handwerkskammern
Die Bildungszentren der bayerischen Handwerkskammern sind Ihre kompetenten Partner vor Ort für alle Bereiche der Aus- und Weiterbildung.